Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von grafischen Leistungen, den Verkauf und die Lieferung von Waren
§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Kunde“), soweit sich nachfolgend nicht ein anderes ergibt und/oder nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die AGB gel- ten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
- Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Erbringung von grafischen und sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (nachfolgend: „grafische Leistung“), insbesondere für Verträge über die Erstellung einer Website, unabhängig von deren Rechtsnatur, sowie für Verträge über den Ver- kauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB).
- Für Verträge über Domains, Server- oder Webhosting-Dienste gelten ergänzend zu diesen AGB unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Domains, Server- und Webhosting-Dienste, auf die wir hiermit ausdrücklich Bezug nehmen.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden diesen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss und Folgeaufträge
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nicht ein anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), fernmündlich oder durch Leistungserbringung Lieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Für Folgeaufträge, deren Gegenstand inhaltlich im Wesentlichen dem Erstauftrag entspricht, oder für Aufträge überregelmäßig wiederkehrende Leistungen kommt der Vertrag auch ohne (erneute) schriftliche Auftragsbestätigung durch uns verbindlich zustande.
§ 3 Frist für die Leistungserbringung und Leistungsverzug
- Die Frist für die Leistungserbringung wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme des Auftrags angegeben. Wir geben die Frist für die Leistungserbringung in Werktagen oder Kalenderwochen an. Werktage sind von montags bis freitags, ausgenommen Feiertage.
- Die Frist für die Leistungserbringung beginnt am ersten Werktag nach Auftragserteilung und Erhalt aller Dokumente oder Informationen, die für die Auftragsausführung notwendig sind.
- Die Frist für die Leistungserbringung ist eingehalten, wenn die Ergebnisse der grafischen Leistung rechtzeitig per E-mail an den Kunden versandt werden oder die zu liefernde Ware vor Fristablauf das Lager verlässt oder von uns an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben wird.
- Sofern wir verbindlich vereinbarte Fristen für die Leistungserbringung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wer- den wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. § 7 dieser AGB.
- Der Eintritt unseres Leistungsverzugsbestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Haben wir den Leistungsverzug zu vertreten, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises, insgesamt jedoch höchstens 5% des Wertes der verspätet erbrachten grafischen Leistung oder der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 4 Warenlieferung, Abnahme, Gefahrübergang, Freigabe, Annahmeverzug
- Die Lieferung von Waren erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
- Mit Druckfreigabe durch den Kunden geht die Gefahr, dass aufgrund einer fehlerhaften Vorlage die Druckerzeugnisse vom Auftrag abweichen, auf den Kunden über, es sei denn, es handelt sich um Fehler, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden Entsprechendes gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistungserbringung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% des Nettopreises pro Kalenderwoche, beginnend mit der vereinbarten Frist für die Leistungserbringung bzw. – mangels einer solchen Frist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der grafischen Leistungen oder der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, bei Warenlieferungen ab Lager, gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche, von dem Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, sind vom Kunden zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch Wiederholungen von sog. Proofs bzw. Probedrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die der Kunde veranlasst hat, sind auch dann vom Kunden zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
- Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.
- Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung Abnahme der Ware. Bei Verträgen mit einem Nettowert von mehr als 10.000 EUR sind wir jedoch berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Darüber hinaus haben wir das Recht, Vorkasse zu verlangen. Ist Vorkasse vereinbart, beginnt die Frist für die Leistungserbringung mit Eingang der Zahlung durch den Kunden.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 7 Abs. 5 unberührt.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Preis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Die von uns zur Auftragsdurchführung eingesetzten Druckträger, Proofs, Vorlagen, Muster bleiben in unserem Eigentum, auch wenn sie gesondert berechnet und nicht ausgeliefert werden. Der Kunde hat kein Recht auf deren Herausgabe, insbesondere nicht auf Herausgabe von offenen Dateien (insb. Grafiken und Frontend-Zugänge).
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunden hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Preis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zu- vor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Im Rahmen von Verträgen, welche die Erstellung einer Website ohne Content-Management-System zum Gegenstand haben, räumen wir dem Kunden das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die erstellte Website in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Der Kunde wird uns im Impressum der Website als Urheber der Website benennen.
- Wir räumen dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener oder fremder Software (z.B. Content-Management-System) ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses (insb. Server- oder Webhosting-Vertrag) beschränktes Nutzungsrecht (Lizenz) ein. Die Lizenz beinhaltet nicht das Recht des Kunden, Aktualisierungen der Software (Updates) zu verlangen. Es ist nicht gestattet, Dritten Unterlizenzen zu vergeben oder sonstige Nutzungsrechte einzuräumen. Ferner ist es nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software zu erstellen. Im Falle des Verstoßes sind wir berechtigt, die Lizenz ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
§ 7 Mängelansprüche und Kündigungsrechte
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
- Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der grafischen Leistung oder Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
- Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er die zur Korrektur erhaltenen Entwürfe, Vor- oder Zwischenergebnisse unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit überprüft sowie, bei Warenlieferungen, seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Überprüfung Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen und den Mangel genauestens zu spezifizieren. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 2 Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
Unabhängig von dieser Überprüfungs- oder Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 1 Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Überprüfung bzw. Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. - Ist die erbrachte grafische Leistung oder die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung zunächst Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) verlangen. Ist die Nachbesserung nicht möglich oder fehlgeschlagen, kann der Kunde die erneute Erbringung der grafischen Leistung die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen.
- Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kun- de den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
- Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
- Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen (§ 2 3) können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Mängelanzeige, Fristsetzung, Erklärung von Rücktritt, Minderung oder Kündigung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Sonstige Haftung
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. - Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der grafischen Leistung oder Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungs- recht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
- Sofern wir im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen oder Erzeugnisse Dritter beziehen, ist unsere Haftung gegenüber dem Kunden auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Dritten zustehen, beschränkt.
- Der Kunde stellt uns von Ansprüchen frei, die von Dritten im Zusammenhang mit der grafischen Leistung oder Ware geltend gemacht werden. Insbesondere stellt uns der Kunde von der Haftung für Personen- oder Sachschäden frei, die Dritten aus dem Gebrauch oder Nichtgebrauch der grafischen Leistung oder Ware entstehen können. Unsere Haftung ist gleichfalls ausgeschlossen bei Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, es sei denn, die Rechtsverletzung ist auf grobes Verschulden unsererseits bei Auftragsausführung zurückzuführen. Grobes Verschulden liegt insbesondere dann nicht vor, wenn wir den Kunden vor Auftragsausführung auf eine mögliche Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten hingewiesen haben und der Kunde in Kenntnis dessen dennoch die Auftragsdurchführung wünscht.
§ 9 Verjährung
- Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Leistungserbringung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der grafischen Leistung oder Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht auf einem Mangel beruhen, gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 10 Datenschutz
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§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bielefeld. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Stand: Mai 2013